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Land: Frankreich Alle anzeigen

Strassenverkehr
Promillegrenzen 0.5 ‰
Für Neulenker 0.2 ‰
Für Berufsfahrer 0.2 ‰ (Busfahrer)
Anlassfreie Atemalkoholkontrollen Ja
Werbeeinschränkungen
Radio, TV 24 Stunden-Fernsehwerbeverbot und Radio-Werbeverbot für bestimmte Zeitfenster.
Werbeinhalte: Nur Produktinformation
Plakate Nur Produktinformation
Presse Nur Produktinformation
Werbeverbot bei Publikationen, die sich an Jugendliche richten; Werbeverbot auf Websites, die sich vor allem an Jugendliche richten
Kino Werbeverbot
Promotionen Promotionsangebote sind erlaubt, mit der Verpflichtung während der Promotion (bspw. happy hour) alkoholfreie Getränke zu reduzierten Preisen anzubieten.
Verbot der Verleitung eines Minderjährigen zu übermässigem oder gewohnheitsmässigem Alkoholkonsum.
Einschränkungen bei Sportevents
Alkoholsponsoring Ja, Sponsoringverbot
Verkauf alkoholischer Getränke Verkaufsverbot von Alkohol in Sportanlagen, ausser der Bürgermeister der Stadt hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt (max. 10 Ausnahmegenehmigungen pro Jahr und Verband)
Besteuerung
Spirituosen 1’758.45 Euro pro Hektoliter reinen Alkohols
Bier >2.8% vol.: 7.49 Euro pro Hektoliter und % vol.
Kleine Brauereien (<2.8% vol.): 3.75 Euro pro Hektoliter und % vol.
Wein 3.82 Euro pro Hektoliter
Schaumwein / Sekt 9.44 Euro pro Hektoliter
Alcopops 11 Euro pro Deziliter reinen Alkohols
MwSt 20%
Sondersteuern
Preise
Mindestpreise Nein
Kostendeckende Preise Nein
Kennzeichnung
Warnhinweise Ja, für schwangere Frauen
Inhalts- und Nährwertangaben Nein
Jugendschutz
Altersgrenze 18 (Verpflichtung der Verkäufer, die Volljährigkeit zu prüfen)
Testkäufe Nein
Verkauf alkoholischer Getränke
Bewilligungspflicht Ja
Liquor shops Nein
Örtliche Verkaufseinschränkungen Ja, Verkaufsverbot von gekühlten alkoholischen Getränken an Tankstellen zwischen 18 und 8 Uhr und Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken an gesetzlich oder örtlich bestimmten Zonen (z.B. in der Nähe von Schulen, Freizeit- oder Pflegeeinrichtungen, Sportanlange, usw.)
Verbot des Verkaufs von Alkohol nach dem Prinzip der «open bar» sowie an eine offensichtlich betrunkene Person
Dichte Verkaufsstellen Ja, pro capita quota, 1 Verkaufsstelle pro 450 Einwohner (Sonderregelung für Tourismusgemeinden, wo die Touristenbevölkerung bei der Berechnung der Quote berücksichtigt wird)
Zeitliche Verkaufseinschränkungen Ja, Regulierungen auf Ebene der Gemeinden und Präfekturen geregelt; von 22 bis 8 Uhr nur mit einer entsprechenden Ausbildung
Ausschank alkoholischer Getränke
Sirupartikel Nein
Einschränkung Öffnungszeiten Ja, Regulierungen auf Ebene der Gemeinde und Präfekturen möglich
Bewilligungspflicht Ja
Konsumverbote
Konsum im öffentlichen Raum Verbot in der Öffentlichkeit betrunken zu sein. Zudem verbieten einige Präfekturen den Alkoholkonsum an öffentlichen Orten in ihrem Zuständigkeitsgebiet.