Existiert eine gesetzliche Regelung, die den Ausschank von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten (Stunden, Tagen) verbietet?
Schweiz |
Auf kantonaler Ebene geregelt |
Belgien |
Keine Beschränkungen auf nationaler Ebene, aber Beschränkungen durch lokale Behörden möglich |
Dänemark |
Ja |
Deutschland |
Regelungen auf Länderebene |
Finnland |
Ja, Ausschankzeit: von 9 bis 4 Uhr morgens. Aber keine Einschränkung der Öffnungszeiten von Restaurants (24/7 geöffnet) |
Frankreich |
Ja, Regulierungen auf Ebene der Gemeinde und Präfekturen möglich |
Irland |
Ja, Ausschankzeit: Montag bis Donnerstag von 10.30 bis 23.30; Freitag und Samstag von 10.30 bis 0.30; Sonntag von 12.30 bis 23.00. Mit Spezialbewilligung ist eine Verlängerung bis 02.30 möglich (ausser montags nur bis 01.00) |
Italien |
Ja, kein Ausschank von alkoholischen Getränken zwischen 3 und 6 Uhr (die Einführung von Vorschriften bzgl. Öffnungszeiten, Ort und Modalitäten können auf kommunaler Ebene variieren) |
Luxemburg |
Nein |
Niederlande |
Ja, auf kommunaler Ebene geregelt |
Norwegen |
Ja, Ausschankzeit bis 3 Uhr, auf lokaler Ebene sind strengere Regelungen möglich |
Österreich |
Nein |
Portugal |
Ja |
Schweden |
Ja, Ausschankzeit: von 11 bis 1 Uhr, auf lokaler Ebene sind weitere Einschränkungen möglich |
Spanien |
Auf Gemeindeebene geregelt |
Großbritannien |
Ja, im Rahmen der lokalen Lizenzierungspolitik |